Brandschutzpläne
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne werden von der Arbeitsstättenverordnung verlangt, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die Pläne müssen eindeutige Anweisungen enthalten, wie sich die anwesenden Personen im Gefahr- oder Katastrophenfall zu verhalten haben und am schnellsten in Sicherheit bringen können. Sie müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen gemäß BGV A8 (VBG 125) gestaltet sein.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne nach der DIN 14095 dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung und zur Beurteilung der Lage. Sie müssen Angaben über Gefahrstoffe, Angaben über die Gefahrengruppen bei radioaktiven Stoffen und in gentechnischen Labors sowie Warnhinweise auf Löschmittel enthalten, die nicht eingesetzt werden dürfen. Feuerwehrpläne müssen auf besondere brandschutztechnische Risiken verweisen.
Die Pläne müssen jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.
|